Private Investment Funds

In den vergangenen Jahren haben fondsgebundene Investments immer stärker an Bedeutung gewonnen. Für Investoren bieten sie verschiedene Vorteile. So ermöglichen sie es beispielsweise, gemeinsam größere Investitionen zu tätigen und so Zugang zu Deals zu erhalten, die für einzelne Kapitalmarktteilnehmer sonst eventuell nicht umsetzbar wären. Zudem können Anlagen über Private Investment Funds (PIF) für Investoren steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten, die bei Direktanlagen nicht umsetzbar sind.

Bei Goodwin können unsere Mandanten im Bereich PIF auf die Expertise von mehr als 140 erfahrenen Anwälten weltweit zurückgreifen. Damit verfügen wir über eines der größten PIF-Teams am Markt, das außerdem durch die spezifischen Kenntnisse und Kompetenzen unserer Anwälte im Gesellschafts-, Finanz-, Steuer- und Immobilienwirtschaftsrecht unterstützt wird. Dank unserer internationalen Aufstellung können wir unsere Mandanten zu Fragen sowohl der europäischen und deutschen Regulierung durch AIFMD (EU - Alternative Investment Fund Management Directive) und KAGB als auch zum US-amerikanischen Investment Advisers Act 1940 sowie dem ERISA-Gesetz (Employee Retirement Income Security Act) und weiteren für unsere Mandanten relevanten regulatorischen Bereichen umfassend beraten.

In den vergangenen Jahren haben fondsgebundene Investments immer stärker an Bedeutung gewonnen. Für Investoren bieten sie verschiedene Vorteile. So ermöglichen sie es beispielsweise, gemeinsam größere Investitionen zu tätigen und so Zugang zu Deals zu erhalten, die für einzelne Kapitalmarktteilnehmer sonst eventuell nicht umsetzbar wären. Zudem können Anlagen über Private Investment Funds (PIF) für Investoren steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten, die bei Direktanlagen nicht umsetzbar sind.

Bei Goodwin können unsere Mandanten im Bereich PIF auf die Expertise von mehr als 140 erfahrenen Anwälten weltweit zurückgreifen. Damit verfügen wir über eines der größten PIF-Teams am Markt, das außerdem durch die spezifischen Kenntnisse und Kompetenzen unserer Anwälte im Gesellschafts-, Finanz-, Steuer- und Immobilienwirtschaftsrecht unterstützt wird. Dank unserer internationalen Aufstellung können wir unsere Mandanten zu Fragen sowohl der europäischen und deutschen Regulierung durch AIFMD (EU - Alternative Investment Fund Management Directive) und KAGB als auch zum US-amerikanischen Investment Advisers Act 1940 sowie dem ERISA-Gesetz (Employee Retirement Income Security Act) und weiteren für unsere Mandanten relevanten regulatorischen Bereichen umfassend beraten.

Wir beraten Sie rechtlich und steuerlich zu sämtlichen Fragestellungen geschlossener und offener Investmentfonds. Dies umfasst die Unterstützung bei der Strukturierung, der Dokumentation und dem Vertrieb inländischer und ausländischer alternativer Investmentfonds sämtlicher Asset-Klassen, wobei für deutsche regulierte Investoren die Beratung zur Eligilibilität einen Schwerpunkt bildet. Daneben umfasst dies die Begleitung institutioneller Investoren bei ihrem Investment in inländische und ausländische alternative Investmentfonds.  

Investoren können besonders auf unsere Expertise bei der Repräsentation von Limited und General Partners und unser tiefes Verständnis für die herrschenden Marktkonditionen, regulatorische Vorgaben bei Dokumentations- und Compliance-Prozessen sowie die Umsetzung internationaler Strukturen zurückgreifen. 

Dabei stehen wir unseren Mandanten in sämtlichen relevanten Asset-Klassen in allen wichtigen Investitionsphasen zur Seite:

  • Due Diligence
  • Issue Spotting
  • Entwurf von Side Letters
  • Vorbereitung von Zeichnungsunterlagen
  • Arbeit an post-closing Corporate Actions
  • beim Verkauf (oder Kauf) von LP-Anteilen auf dem Sekundärmarkt.

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung und Spezialisierung insbesondere in den Bereichen Private Equity, Real Estate, Private Credit, Infrastruktur, Venture Capital, Hedge Fonds, Impact Investing sowie Dachfonds.

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